x-ion auf dem 22. Datenschutzkongress
19.Mai – 20. Mai 2021
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens erfolgte die Durchführung des diesjährigen Datenschutzkongresses in ausschließlich digitaler Form. x-ion hat die Übertragung aus dem Düsseldorfer Studio des Handelsblattes live verfolgt. Hierbei ergaben sich spektakuläre Einblicke und Diskussionen aus der Welt des Datenschutzes und IT-Sicherheit unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene.
Datenschutz und automatisiertes Fahren
Da der technologische Fortschritt ebenfalls Einzug in die Automobilbranche gefunden hat, können datenschutzrechtliche und allgemein juristische Aspekte auch in diesem Bereich deutlich an Relevanz gewinnen. Konkret geht es um die Implementierung, Verbesserung und Ausweitung Künstlicher Intelligenz, die im Bereich des automatisierten Fahrens zum Einsatz kommt. In diesem Zusammenhang gewährte Frau Dr. Martina Schollmeyer, tätig im Konzerndatenschutz der BMW Group, einen interessanten Einblick auf den derzeitigen Entwicklungsstandpunkt. Eine Schnittstelle zum Datenschutz ergebe sich insofern, dass die Fahrzeugmodelle zum Zweck einer 360 Grad- Umfelderkennung mit speziellen Ultraschallsensoren ausgestattet sind, um potentielle Gefährdungen im Straßenverkehr zu möglichst frühzeitig zu erkennen. Allerdings bietet die eingesetzte Technik unter anderem auch die Möglichkeit, Kennzeichen fremder Fahrzeuge, Fahrzeuginsassen oder auch Fußgänger eindeutig zu erkennen, wodurch eine datenschutzrechtliche Beurteilung unumgänglich wird. Eine mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit einhergehende “Verschlechterung” dieser Sensortechnik, wodurch die erfassten Daten beispielsweise pseudo- oder anonymisiert werden, könne mit einer grundsätzlichen Herabstufung der technischen Funktionalität einhergehen, da beispielsweise auf der Straße befindliche Fußgänger nicht mehr als solche erkannt werden könnten und dementsprechend die technische Einordnung als “Gefahrensituation” unterbleiben würde. Als Rechtsgrundlage für die hier genannten Datenverarbeitungen stehen in erster Linie das berechtigte Interesse an einer optimierten Reaktionsmöglichkeit im Straßenverkehr sowie die von Artikel 89 DS-GVO getragenen Zielen der Forschung und Entwicklung im Raum. Darüber hinaus gewinnt die hier genannte Konstellation in einem strafrechtlichen Kontext zudem an Relevanz, da im Hinblick auf die Ermittlung der entsprechenden Beweislage, beispielsweise in einer Unfallsituation, auf Grundlage der exakten Geo-Position des Fahrzeugs eine Auswertung im Hinblick auf die Fahrzeugkontrolle zu erfolgen habe, genauer gesagt, zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel zwischen Fahrer und KI stattgefunden hat. Das Projekt befindet sich aktuell noch im Entwicklungsmodus und steht im ständigen Austausch zu den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.
Autor/Autorin: Team Compliance & QM